Die Chronik der Janitscharen-Kapelle Altenau - gegr. 1847 Startseite

1883 - Die Statuten der Janitscharen Capelle zu Altenau

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Die Statuten der Janitscharen Capelle zu Altenau aus dem Jahr 1883: Von den damaligen Mitgliedern unterzeichnet, vom Königlichen Amt zu Zellerfeld genehmigt und vom Magistrat der Bergstadt Altenau mit Brief und Siegel beglaubigt am 5. Juni 1883.

Diese Statuten haben Gültigkeit bis 26. April 1967 - also rund 84 Jahre. Sie werden aus Anlass der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Zellerfeld erneuert und durch zeitgemäße Bestimmungen ersetzt.