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Die Statuten
der Janitscharen Capelle zu Altenau aus dem Jahr 1883: Von den
damaligen Mitgliedern unterzeichnet, vom Königlichen Amt zu Zellerfeld
genehmigt und vom Magistrat der Bergstadt Altenau mit Brief und Siegel
beglaubigt am 5. Juni 1883.
Diese Statuten haben Gültigkeit bis 26. April 1967
- also rund 84 Jahre. Sie werden aus Anlass der Eintragung des
Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Zellerfeld erneuert und
durch zeitgemäße Bestimmungen ersetzt.
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